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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des
Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für
die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder
Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu
Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden
die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich
vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des
Hotels pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Stornokosten
Storno bis 30 Tage vor Anreise keine
Stornokosten
Storno 30 bis 20 Tage vor Anreise 20 % des vereinbarten
Preises
Storno 19 bis 7 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten
Preises
Storno weniger als 7 Tage vor Anreise 80 % des vereinbarten
Preises
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern vertraglich
vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder
oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes,
gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheitoder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß
gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt
des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer
stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch
auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung
beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-
und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu €
800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €
(Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den
Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der
vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom
Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für
die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der
vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des
Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des
Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE